München, Berlin 23.10.2015 – Mit Urteil vom Donnerstag, den 22.10.2015 wurde die Solar9580 erneut verurteilt, einem Anleger die ausstehenden Pachtzinsen zu bezahlen. Darüber hinaus wurde Solar9580 verurteilt, dem Kläger auch sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten zu erstatten.
Mit Urteil des AG Schwäbisch Hall, vom 22.07.2015, wurde der Inhaber der Solar 9580, Reiner Hamberger schon einmal zur Zahlung ausstehender Pachtzinsen in Höhe von € 2.846,00 nebst Zinsen verurteilt. Im Wege der Zwangsvollstreckung konnte der gesamte Urteilsbetrag beigetrieben werden.
Quelle: CLLB Rechtsanwälte