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Landshut, 29.01.2015 – Verträge sind einzuhalten. Das hat das Landgericht Ulm entschieden. Auch wenn es sich dabei um hochverzinsliche Sparvertäge handelt, die der Profiterwartung der Bank im Wege stehen.

In einem Rechtsstreit um solche Sparverträge hat das Landgericht Ulm (Az. 4 O 273/13) den Sparern den Rücken gestärkt. Hintergrund der Auseinandersetzung sind so genannte Scala-Verträge, die die Sparkasse Ulm zwischen 1993 und 2005 mit Ihren Anlegern abgeschlossen hat.

In diesen Sparverträgen, die bis zu 25 Jahre laufen, gewährt die Sparkasse Ihren Sparern einen Bonus von bis zu 3,5 % jährlich. Bei dem aktuellen Niedrigzinsniveau, ein Verlustgeschäft für die Sparkasse – ein attraktives Geschäft für die Kunden. Zumal diese auch das Recht haben, die monatliche Sparrate von 25,- € bis 2.500,- € zu erhöhen.

2013 erklärte die Sparkasse, sie könne das Angebot in dieser Form nicht mehr verantworten. Den Sparern wurden Anlagealternativen angeboten. Rund 14.000 Kunden gingen auf das Angebot ein – wohl auch aus Angst, weil Ihnen sonst die Kündigung drohen würde. Etwa 8000 Anleger haben dieses Angebot abgelehnt. Rund die Hälfte davon, sind der Bank wegen der hohen Guthaben, ein Dorn im Auge.

Bisher hat die Sparkasse Ulm zwar noch keine Verträge gekündigt, Sie ist jedoch der Meinung, dass Sie dazu berechtigt wäre. Ein Kunde strengte daraufhin die Feststellungsklage vor dem Landgericht Ulm an – welcher stattgegeben wurde.

Ein Sprecher der Sparkasse Ulm erklärte, Sie wolle das Urteil prüfen und dann über weitere Schritte entscheiden.

Quelle: manager-magazin.de, FOCUS online